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Emissionen aus Holz

13 Okt 2017, Posted by Andre Sudholt in Aktuelles

Emissionen von VOC aus Holz und Holz-Erzeugnissen – Sachstand, Rechtswirksamkeit und Auswirkungen

Seit einiger Zeit wird stehen die Emissionen von VOC (flüchtigen organischen Bestandteilen) aus Holz und Holz-Erzeugnissen auf europäischer und nationaler Ebene in der Diskussion. Involviert sind dabei viele politische Kreise und Institutionen, was die aktuelle Lage schwer zu bewerten macht.

Die vor kurzem vom DIBt veröffentlichte MVVTB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) wurde zum Anlass genommen, innerhalb der Verbände der Holzwirtschaft und dem DHWR (Deutscher Holzwirtschaftsrat), über den aktuellen Sachstand, die Rechtswirksamkeit und die daraus resultierenden Auswirkungen auf unsere Branche zu informieren.

Nachfolgende Informationen wurden innerhalb des DHWR abgestimmt. Dazu sei vorweggeschickt: Alle vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen, dass die natürlichen VOC-Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen gesundheitlich unbedenklich sind. Die Forschung ist auch weiterhin in verschiedenen Vorhaben mit dem Thema befasst. Bislang sind uns keine anderslautenden Erkenntnisse bekannt geworden.

 

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB)

Ganz aktuell hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit Ausgabedatum 31.08.2017, die sogenannte Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) auf seiner Internetseite veröffentlicht (www.dibt.de/de/geschaeftsfelder/data/MVV_TB.pdf). Siehe auch Artikel im Anhang.

Diese enthält im Anhang 8 Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes – ABG. In den ABG werden Gesundheits- und Hygiene-Anforderungen an bauliche Anlagen in Bezug auf die Innenraumluft festgelegt. Die betreffenden Regelungen finden unmittelbar Anwendung auf die in baulichen Anlagen zum Einsatz kommenden Bauprodukte.

Im Kern geht es somit ganz konkret um das Erfordernis sowie Art und Umfang der Deklaration von VOC-Emissionen bei Bauprodukten. Da dies für erhebliche Rechtsunsicherheit in der Branche sorgt, hat sich der DHWR mit anderen Verbänden der deutschen Holzwirtschaft intensiv beraten und folgende Rechtsauffassung gewonnen:

  • Die Einführung der MVVTB, insbesondere der ABG, wird aus europarechtlichen Gründen für unzulässig angesehen. Die MVVTB ist in weiten Teilen nicht europarechtskonform, da national keine zusätzlichen Anforderungen an europarechtlich harmonisierte Bauprodukte gestellt werden dürfen.
  • Die veröffentlichte MVVTB entfaltet unabhängig von der genannten Europarechtswidrigkeit auch aus systemischen Gründen keine unmittelbare Rechtswirkung: Rechtlich verbindlich sind die ABG erst, wenn die MVVTB durch die Bauordnungen der Länder in Bezug genommen werden. Die Veröffentlichung der MVVTB auf der Internetseite des DIBt reicht also nicht aus, um diese Regelung verbindlich zu machen. Sie bleibt bis auf weiteres unverbindlich.
  • Die für eine Rechtsverbindlichkeit erforderliche Anpassung der jeweiligen landesrechtlichen Bauordnungen ist nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnis zunächst in Sachsen-Anhalt und in Nordrhein-Westfalen zu erwarten, andere Bundesländer dürften schrittweise nachziehen. Wir rechnen mit einer Anpassung des Landesrechts frühestens nach dem förmlichen Beschluss der Bauministerkonferenz im späten Herbst 2017.

Es wurde vereinbart, juristische, politische und wissenschaftliche Optionen zu prüfen und ein unabhängiges Rechtsgutachten beauftragt, dessen Ergebnis im Oktober 2017 erwartet wird.

Abschließend möchten wir noch anmerken, dass sich die Verbände der Holzwirtschaft bereits frühzeitig und sehr umfassend in das förmliche Anhörungsverfahren zur MVVTB eingebracht hatten. Dennoch wurde unseren Einwendungen in weiten Teilen nicht stattgegeben.

Europäisches VOC-Klassensystem

Auf europäischer Ebene wird das VOC Class Declaration Format (CDF) im Entwurf zum sogenannten Delegated Act – welcher dann Rechtswirksamkeit entfaltet, diskutiert. Dies basiert auf der Bauprodukten-Verordnung. Der aktuell vorliegende Entwurf verzichtet auf eine Ausweisung von VOC-Klassen – eine gerade für Holzprodukte fachlich unberechtigte Diskriminierung – und wird daher seitens der Holzwirtschaft sehr begrüßt.

Die EU-Kommission drängt auf einen baldigen Abschluss des Verfahrens. Einige Mitgliedstaaten, darunter auch die offizielle deutsche Seite, sind mit dem derzeitigen Entwurf nicht einverstanden. Dennoch werden wir uns im laufenden Verfahren – auch über die europäischen Verbände – weiterhin einbringen, damit der Entwurf in unserem Sinne unverändert bleibt.

 

Quelle: DHWR (www.dhwr.de) Foto: Sudholt

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